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                                                                                 Durchsuchungen und Festnahme in der rechten Szene

Das Landeskriminalamt Thüringen (BAO ZESAR) und die Staatsanwaltschaft Erfurt führen seit Juli 2013 ein Ermittlungsverfahren gegen vier deutsche, männliche Personen im Alter von 27, 29, 36 und 37 Jahren wegen des Verdachtes des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz.

In diesem Zusammenhang werden heute seit 04:00 Uhr die Wohnungen von drei Beschuldigten in Crawinkel (Lkr. Gotha), die Wohnung eines Beschuldigten in Erfurt Ortsteil Bischleben-Stedten und eine Immobilie in Ballstädt (Lkr. Gotha) durchsucht. Bei dem Durchsuchungsobjekt in Crawinkel handelt es sich um einen einschlägig bekannten Treff- und Sammelpunkt der rechten Szene.

Diese Immobilie wurde Ende 2011 durch Angehörige der rechten Szene erworben, wobei sich der Eigentumswechsel derzeit im „Schwebezustand“ befindet, da die Gemeinde Crawinkel eine Vorkaufsverzichterklärung nicht erteilt. Im Rahmen der Ermittlungen wurde bekannt, dass offensichtlich als Ausweichobjekt hierfür eine Immobilie in Ballstädt erworben werden soll.

Den Exekutivmaßnahmen gingen umfangreiche, verdeckte strafprozessuale Maßnahmen sowie nationaler als auch internationaler Informationsaustausch u. a. mit dem Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz und österreichischen Sicherheitsbehörden voraus.

Aus dem Kreis der Beschuldigten wurden in der Vergangenheit Kontakte nach Österreich unterhalten, welche das Personenumfeld um das inzwischen aufgelöste und aus der Medienberichterstattung bekannte „Objekt 21“ in Windern (Oberösterreich) umfasste. Hierbei handelte es sich um eine - aus Personen mit rechtsradikaler Gesinnung - zusammengesetzte Gruppierung, die unter dieser Bezeichnung und unter Vorspiegelung von Vereinstätigkeiten Straftaten der Organisierten Kriminalität, wie Eigentums-, Vermögens- und Gewaltdelikte, sowie aufgrund von Straftaten aus dem Bereich der Rotlicht- und Rauschgiftkriminalität und wegen Waffendelikten, in den Fokus der Sicherheitsbehörden geriet.

Bereits im November 2012 erfolgte in diesem Zusammenhang, in enger Abstimmung zwischen dem Landeskriminalamt Thüringen, dem Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz, der Generalstaatsanwaltschaft Thüringen sowie den österreichischen Sicherheitsbehörden, die Festnahme eines 27-jährigen Mannes aus Gotha, welcher als Führungsmitglied des „Objektes 21“ galt. Er wurde Anfang 2013 aufgrund eines bestehenden Europäischen Haftbefehles nach Österreich überstellt.

Die Durchsuchung am heutigen Morgen führte zum Auffinden von:

  • zwei augenscheinlichen Sturmgewehren russischen Fabrikates sowie drei zugehörigen mit Patronen gefüllten Magazinen,
  • zwei Maschinenpistolen „UZI“ ohne Munition,
  • einem Colt „Duble Eagle“ 9 mm,
  • einem Schlagring,
  • einem Springmesser,
  • einem selbst gebauten Totschläger,
  • zwei Schlagstöcken,
  • einem Paar Quarz-Handschuhe,
  • 120 Silvester-Knallern verschiedener Sorten, u. a. nicht zugelassenen Knallern „La Bomba“ und
  • 15 Patronen, Kal. 9x19

Bei einem der Sturmgewehre liegen Anhaltspunkte vor, dass es sich um eine Deko-Waffe handeln könnte. Bei den übrigen Gegenständen steht eine waffenrechtliche Begutachtung noch aus.

Als Zufallsfund wurden weiterhin ein im Mai 2013 entwendetes Smartphone sowie ca. 2g Amphetamine sichergestellt.

Ein Beschuldigter (27 Jahre) wurde heute aufgrund eines EU-Haftbefehls festgenommen, welcher aus den Ermittlungen österreichischer Sicherheitsbehörden im Kontext mit dem „Objekt 21“ resultiert. Auf Ersuchen der Generalstaatsanwaltschaft Thüringen wurde er zur Vernehmung sowie der Verkündung des Erlasses einer Festhalteordnung dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Gotha vorgeführt. Anschließend wurde er in die JVA Goldlauter überführt, in der er bis zur Entscheidung des OLG über eine Auslieferung nach Österreich verbleiben wird.

Ein Beschuldigter im Alter von 36 Jahren befand sich bereits vor den heutigen Durchsuchungsmaßnahmen in Haft. Die hier zu Grunde liegende Freiheitsstrafe ergibt sich aus einem Gerichtsurteil vom Juni 2013 wegen Körperverletzung unter Berücksichtigung einer Tatbegehung unter laufender Bewährung und angesichts des umfangreichen strafrechtlichen Vorlebens dieser Person.

Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.

Quelle: LKA Thüringen

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