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Erneute Durchsuchungen im Raum Nordhausen im Zusammenhang mit gewerbsmäßiger Bandenhehlerei

Erneute Durchsuchungen im Raum Nordhausen im Zusammenhang mit gewerbsmäßiger Bandenhehlerei MP KB

Das Landeskriminalamt Thüringen (TLKA) führt im Zusammenwirken mit der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Organisierte Kriminalität in Gera einen umfangreichen Ermittlungskomplex im Bereich der Gewerbsmäßigen Bandenhehlerei. Beschuldigt werden sechs Männer im Alter zwischen 28 und 51 Jahren aus dem Großraum Nordhausen.
In diesem Komplex wurden bereits am 14.05.2013 großangelegte Durchsuchungen durchgeführt und dabei umfangreiches Beweismaterial sichergestellt.


In Auswertung der sichergestellten Beweismittel und Spuren sowie in Folge der nach dem 14.05.2013 geführten Ermittlungen durch das TLKA und die StA Gera konnten weitere konkrete Hinweise zu anderen Straftaten gewonnen werden.

 

Deshalb wurden mehrere neue Ermittlungsverfahren wegen gewerbsmäßiger Hehlerei und gewerbsmäßiger Urkundenfälschung eingeleitet. Beschuldigt sind hier insgesamt vier weitere Männer im Alter zwischen 32 und 60 Jahren und eine Frau im Alter von 44 Jahren wiederum aus dem Großraum Nordhausen.


Die Beschuldigten sollen dabei äußerst professionell, entwendete Motorräder mit falschen Identifikationsnummern und Kraftfahrzeugdokumenten versehen und dann weiter verkauft haben. Außerdem sollen auch technische Gutachten gefälscht worden sein. Damit sind Dokumente für Kraftfahrzeuge manipuliert und ausgestellt worden, die auf Grund des mangelhaften technischen Zustandes nicht für die Benutzung im öffentlichen Straßenverkehr geeignet waren.
Auf Grund der geschilderten Erkenntnisse werden am heutigen Tag elf weitere Durchsuchungen im Raum Nordhausen durch das TLKA durchgeführt. Durchsucht werden neben
zwei Auto- und Motorradverkaufs- bzw. Reparaturfirmen auch eine Tankstelle sowie in Büros von Sachverständigen und dem Landratsamt Nordhausen.


Verbindungen zwischen den Beschuldigten der beiden Ermittlungskomplexe (versuchtes Tötungsdelikt siehe  und gewerbsmäßige Bandenhehlerei) bestehen. Ob es auch Zusammenhänge zwischen den bei den Verfahren gibt, werden die weiteren Ermittlungen zeigen.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden auf Grund der derzeit noch laufenden Ermittlungen keine weiteren Auskünfte durch die StA Gera und das TLKA erteilt.

Quelle: TLKA

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